2001 Gläubige im Flug SR 101

Ein Flug JFK - ZRH

Cuius regio eius religio galt im alten Recht. Auf die heutige Zeit angewandt hiesse das, der Kapitän könnte bestimmen, welcher Glauben und damit auch welche Lebenssitte in seinem Flugzeug gilt. Ein solches gegen die Religionsfreiheit verstossende Machtwort hätte einige Nerven geschont - aber trotzdem wenig genützt. Ein besorgter Vater hatte wohl seinem strammen, mitten in der Pubertät steckenden, Burschen verboten, den ihm zugewiesenen Sitz einzunehmen. Wie angeschraubt - bockstill kann man hier wohl nicht sagen... - stand der Junior im Gang zwischen den Sitzreihen. Auch ein zweiter Passengercount sowie ein zum Abflug bereites Flugzeug waren zuwenig Grund, sich während eines ca. 7-Stündigen Nachtfluges neben ein geschlechtsreifes Mädchen zu setzen. Intensivst wurde versucht, die anderen Gäste wie Schachfiguren so umzugruppieren, dass der Junior nach der Landung in Zürich nicht plötzlich mit einem mädchenhaften Virus infisziert wäre. Einige Fluggäste fragten sich ob diesem intensiven Tun, ob nicht ein Wechsel des Glaubens das Problem einfacher und vor allem schneller gelöst hätte. Das Denkspiel mit dem Hasen, Fuchs und Jäger die mit einem zweiplätzigen Schiffli den Fluss überqueren möchten, war nix dagegen.